Die beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch

  • die Teilnahme an einer Schulung von 140 Stunden (zu jeweils 60 Minuten) bei einer anerkannten Ausbildungsstätte
  • sowie die erfolgreiche Ablegung einer 90-minütigen theoretischen Prüfung bei der IHK.
  • Die Teilnahme am Unterricht ist hier verpflichtend.
  • Bei der theoretischen Prüfung sind wiederum Erleichterungen für Inhaber von Fachkundenachweisen nach den Berufszugangsverordnungen vorgesehen.

Eine Fahrerlaubnis muss für die beschleunigte Grundqualifikation nicht vorliegen.

Die Prüfung wird in Deutschland ausschließlich in deutscher Sprache angeboten.